Ihr könnt uns unterstützen!

Unser Gnadenhof ist ein Ort, an dem alte und bedürftige Pferde und Ponys eine zweite Chance auf ein glückliches Leben bekommen. Doch um unseren tierischen Bewohnern den liebevollen Lebensabend zu bieten, den sie verdienen, sind wir auf Hilfe angewiesen.

Als Helfer oder Helferin

Ob am Wochenende oder unter der Woche, wir sind froh um jede helfende Hand. Auch ohne Pferdeerfahrung kann man dabei am Gnadenhof tätig werden.

Wir suchen sowohl ehrenamtliche Helfer, die uns bei den Fütterungen und Arbeiten im Stall unterstützen, als auch handwerklich begabte Menschen, die ihre Zeit gerne an der frischen Luft verbringen.

Unentbehrlich: unsere freiwilligen Helfer auf dem Hof

Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes

Als gemeinnütziger Verein kannst Du uns auch als „Bufdi“ unterstützen.
Du versorgst die Tiere, erledigst die täglichen Arbeiten im Stall und erlebst eine ganz besondere Zeit mit den Tieren.

Bewerbungen bitte per E-Mail oder in Papierform an die postalische Adresse des Vereins.

Als Vereinsmitglied oder mit einer Tierpatenschaft

Du kannst gerne auch unserem Verein Gnadenhof Tierhilfe Kraichgau e.V. beitreten und uns als passives oder aktives Mitglied unterstützen.

Zudem besteht die Möglichkeit eine Tierpatenschaft zu übernehmen. Dabei ist es ganz egal, ob Du die Patenschaft für ein bestimmtes Tier übernehmen oder ganz allgemein eine Patenschaft eingehen möchtest.

Dein Beitrag kommt zu 100 % bei unseren Tieren an!

Mit Spenden

Als gemeinnütziger Verein leben wir von Spenden und Patenschaften. 

Wir alle arbeiten ehrenamtlich und kostenlos für den Verein. Da die Unterhaltung des Gnadenhofs allerdings hohe Kosten verursacht, sind wir auf Eure Hilfe angewiesen. Eure Unterstützung  ermöglicht es uns, den täglichen Betrieb des Hofes zu sichern und auch in Notfällen schnell zu handeln. Jeder Euro zählt und kommt direkt unseren Tieren zugute.

Die regelmäßigen Kosten für die Tiere, wie beispielsweise Futter und Medikamente, werden durch Spenden und Patenschaften finanziert. Auch die Kosten für die Instandhaltung der Weide und des Stalls müssen beachtet werden. Zudem hat auch unsere „Emma“ (das ist unser treuer, alter Traktor) ab und an eine kleine Reparatur nötig.

Spenden könnt Ihr ganz einfach und bequem!

Spendenbelege

Eine Zuwendungsbestätigung, auch Spendenquittung, Spendennachweis oder Spendenbescheinigung genannt, ist ein Dokument, das alle finanziellen Zuwendungen enthält, die Sie im Laufe eines Jahres an eine Organisation geleistet haben.

Die Spendenbescheinigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung. Damit können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen. Spenden werden als Sonderausgaben anerkannt und mindern Ihre Einkommensteuer.

Nicht jede Spende kann von der Steuer abgesetzt werden. Steuerlich geltend machen können Sie nur Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke, Spenden in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung und Zuwendungen an politische Parteien. Als Privatperson können Sie bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke als Spenden geltend machen.

Der Gnadenhof – Tierhilfe Kraichgau e.V. ist eine gemeinnützige Stiftung, Spenden an den Gnadenhof – Tierhilfe Kraichgau e.V. sind deshalb gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.

Für Ihre laufenden Patenschaften senden wir Ihnen automatisch jeweils im Februar/März des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung zu.

Für Ihre Spende ab 300 Euro lassen wir Ihnen zudem eine Spendenbescheinigung zukommen, für Ihre Spende unter 300 Euro können Sie sich auf dieser Seite selbst einen vereinfachten Spendennachweis runterladen (siehe unten).

Sollten Sie für Ihre Spende eine Bescheinigung benötigen oder sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Für Spenden ab dem 01.01.2020 gibt es die Möglichkeit, eines vereinfachten Spendennachweis: Jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300 Euro kann ohne Spendenquittung beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

Für die vereinfachte Zuwendungsbestätigung  bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich der Freistellungstext unserer Organisation vorzulegen. Hierfür können Sie den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden oder den Vordruck für die vereinfachte Zuwendungsbestätigung hier downloaden:

Vereinfachte Zuwendungsbestätigung